§ 43 GwG neu definiert: Effizienz durch Einheitlichkeit
Neue Regelungen im GwG: Effizientere Zusammenarbeit zwischen Finanzinstituten und Strafverfolgungsbehörden Das Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen hat eine wichtige Änderung im Geldwäschegesetz (GwG) vorgesehen, die auf eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstituten...