Was ist die EU-Taxonomie?
Was ist die EU-Taxonomie? Die Europäischen Komission hat sich zur Notwendigkeit einer EU-Taxonomie wie folgt geäußert:
Um die Klima- und Energieziele der EU für 2030 zu erreichen und die Ziele des Europäischen Green Deals zu verwirklichen, ist es notwendig, Investitionen aktiv in nachhaltige Projekte zu lenken. Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat die Notwendigkeit unterstrichen, Kapitalströme in nachhaltige Projekte umzuleiten. Ziel ist es Volkswirtschaften, Unternehmen und Gesellschaften, insbesondere die Gesundheitssysteme, widerstandsfähiger gegen Klima- und Umweltschocks und -risiken zu machen.
Um diese Ziele zu erreichen, sind eine gemeinsame Sprache und eine klare Definition dessen, was „nachhaltig“ ist, erforderlich. Aus diesem Grund wurde im EU-Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum die Schaffung eines gemeinsamen Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten oder einer „EU-Taxonomie“ gefordert.
Was ist die EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das eine Liste von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten erstellt. Die EU-Taxonomie ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausweitung nachhaltiger Investitionen und die Umsetzung des Europäischen Green Deal. Insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Definitionen für Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können, wird erwartet, dass sie
- Sicherheit für Investoren schafft,
- private Investoren vor Greenwashing schützt,
- Unternehmen bei der Planung des Übergangs unterstützt,
- die Fragmentierung des Marktes abschwächt und schließlich
- dazu beiträgt, Investitionen dorthin zu verlagern, wo sie am meisten benötigt werden.
Die EU Kommission stellt hierfür ein eigenes IT-Tool für eine schnelle Navigation zur Verfügung.
Taxonomie-Verordnung und delegierte Rechtsakte
Die Taxonomie-Verordnung wurde am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Sie legt den Rahmen für die EU-Taxonomie fest, indem sie vier übergreifende Bedingungen vorgibt, die eine wirtschaftliche Tätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig zu gelten.
Die Taxonomie-Verordnung legt sechs Umweltziele fest
- Abschwächung des Klimawandels
- Anpassung an den Klimawandel
- Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Damit eine Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu jedem Ziel leistet, können unterschiedliche Mittel erforderlich sein.
Die Taxonomie-Verordnung beauftragt die Kommission, die eigentliche Liste der ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zu erstellen, indem sie technische Prüfkriterien für jedes Umweltziel durch delegierte Rechtsakte definiert.
Ein erster delegierter Rechtsakt zu nachhaltigen Tätigkeiten für die Ziele der Anpassung an den Klimawandel und der Abschwächung des Klimawandels wurde am 21. April 2021 im Grundsatz genehmigt und am 4. Juni 2021 zur Prüfung durch die Mitgesetzgeber förmlich angenommen. Ein zweiter delegierter Rechtsakt für die übrigen Ziele wird im Jahr 2022 veröffentlicht werden.
Die Veröffentlichung des ersten delegierten Rechtsakts wurde von der Annahme einer Mitteilung der Kommission über „EU-Taxonomie, Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, Nachhaltigkeitspräferenzen und treuhänderische Pflichten“ begleitet: Directing finance towards the European Green Deal„.
Im Jahr 2021 wird die Kommission einen weiteren delegierten Rechtsakt erlassen, in dem festgelegt wird, welche Informationen Unternehmen, die der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen, darüber offenlegen müssen, wie und inwieweit ihre Tätigkeiten mit denen übereinstimmen, die in der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten, und der auf den technischen Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörden (Empfehlungen der ESMA, der EBA und der EIOPA) vom 1. März 2021 aufbaut. Eine Entwurfsversion dieses delegierten Rechtsakts wurde am 7. Mai 2021 online zur Verfügung gestellt.
Bewertung der Kernenergie
Im Jahr 2020 leitete die Kommission eingehende Arbeiten ein, um zu bewerten, ob die Kernenergie in die EU-Taxonomie der ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten aufgenommen werden soll oder nicht. Als ersten Schritt hat die Gemeinsame Forschungsstelle, der interne Wissenschafts- und Wissensdienst der Kommission, einen technischen Bericht über die „Do no significant harm“-Aspekte der Kernenergie verfasst. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um einen „Science for Policy“-Bericht der GFS, der den europäischen politischen Entscheidungsprozess mit wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen unterstützen soll.
Taxonomie-Kompass
Die Kommission hat ein IT-Tool – den Taxonomie-Kompass – entwickelt, das die Nutzung der Taxonomie erleichtern soll, indem es den Nutzern eine einfache Navigation durch die Inhalte ermöglicht.
Weitere Entwicklung: die Plattform für nachhaltige Finanzen
Die Plattform für nachhaltige Finanzen die Aufgabe, die Europäische Kommission bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie zu beraten, ihre Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und ihre Ausweitung auf soziale Ziele, Aktivitäten, die der Umwelt erheblich schaden, oder Aktivitäten, die der Umwelt gegenüber neutral sind, zu untersuchen.
Die Plattform für nachhaltige Finanzen ist eine ständige Expertengruppe der Kommission, die im Rahmen der Taxonomie-Verordnung eingerichtet wurde.
Abschlussbericht der TEG
Am 9. März 2020 veröffentlichte die TEG ihren Abschlussbericht zur EU-Taxonomie. Der Bericht enthält Empfehlungen zur übergreifenden Gestaltung der EU-Taxonomie sowie umfangreiche Umsetzungshinweise, wie Unternehmen und Finanzinstitute die EU-Taxonomie nutzen und offenlegen können. Der Bericht wird durch einen technischen Anhang ergänzt, der Folgendes enthält
- Aktualisierte technische Screening-Kriterien für 70 Klimaschutz- und 68 Anpassungsaktivitäten an den Klimawandel, einschließlich Kriterien für die Unbedenklichkeit für andere Umweltziele
- Einen aktualisierten Abschnitt zur Methodik zur Unterstützung der Empfehlungen zu den technischen Screening-Kriterien
- Die TEG hat außerdem Excel-Tools vorbereitet, die den Nutzern der Taxonomie helfen sollen, diese in ihren eigenen Aktivitäten umzusetzen.