Neue MaRisk für ZAG-Institute: Steuere Betrugsrisiken proaktiv und stärke deine Compliance.
In einer Zeit, in der digitale Finanzdienstleistungen eine immer wichtigere Rolle spielen, steigt auch das Risiko von Betrugsfällen und anderen Sicherheitsvorfällen. ZAG-Institute (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) stehen vor der Herausforderung, sowohl den regulatorischen Anforderungen als auch den Erwartungen ihrer Kunden gerecht zu werden. Um diesem dualen Druck zu begegnen, hat die BaFin neue Mindestanforderungen für das Risikomanagement in ZAG-Instituten formuliert.
Die neuen MaRisk für ZAG-Institute beinhalten mit dem Kapitel „BTO 2 Anforderungen an die Prozesse und Verfahren für die Betrugsprävention, für die Überwachung und Bearbeitung sowie Folgemaßnahmen bei Sicherheitsvorfällen oder sicherheitsbezogenen Kundenbeschwerden“ spezielle Regelungen für das Management von Betrugsrisiken sowie die Handhabung von Sicherheitsvorfällen und sicherheitsrelevanten Kundenbeschwerden.
Diese neuen Mindestanforderungen sind nicht nur für die Konformität mit der Regulierung, sondern auch für die Aufrechterhaltung und Steigerung des Kundenvertrauens unerlässlich. Sie bieten eine fundierte Grundlage, auf der ZAG-Institute ihre internen Prozesse und Kontrollmechanismen stärken können.
Im folgenden Text werden wir die Kernpunkte der BTO 2-Regelungen im Detail erläutern, von der Implementierung organisatorischer Maßnahmen und Verfahren bis hin zur Einrichtung spezieller Kundenkontaktstellen für sicherheitsrelevante Angelegenheiten. Ein praktischer Action-Plan wird konkrete Handlungsschritte für die Umsetzung dieser Vorgaben aufzeigen.
Die Erfüllung dieser Anforderungen ist ein Schritt hin zu einem robusteren, sichereren und kundenorientierten Zahlungsdienstleistungssektor. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick darauf werfen, wie dein ZAG-Institut diese Ziele erreichen kann.
Überblick über die neuen MaRisk für ZAG-Institute
Die Anforderungen an das Risikomanagement in der Finanzindustrie sind in ständiger Bewegung. Mit den aktualisierten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für ZAG-Institute werden neue regulatorische Standards gesetzt, die sowohl die Sicherheit als auch die Effizienz der Betriebsabläufe verbessern sollen. Die MaRisk bieten eine umfassende Richtschnur für die Gestaltung und Implementierung von Risikomanagement-Systemen bei Zahlungsdienstleistern, die dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) unterliegen.
Der nachfolgende Überblick dient als Orientierungshilfe für die wichtigsten Aspekte dieser neuen Vorschriften. Sie ist in die „Allgemeinen Anforderungen“ (AT) und „Besonderen Anforderungen“ (BT und BTO) untergliedert und bietet eine schnelle Übersicht über die wichtigsten regulatorischen Änderungen und deren Implikationen.
AT: Allgemeiner Teil – MaRisk für ZAG-Institute
AT 1 Vorbemerkung
- Einführung der regulativen Basis für Risikomanagement für ZAG-Institute.
AT 2 Anwendungsbereich
- Konkretisiert den Anwenderkreis, die relevanten Risiken und Geschäfte.
AT 3 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung
- Betont die ganzheitliche Verantwortung der Geschäftsleitung für ein effektives Risikomanagement.
AT 4 Allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement
- Spezifiziert Anforderungen, von der Risikoabschirmung über Strategien bis hin zu internen Kontrollsystemen.
AT 5 Organisationsrichtlinien & AT 6 Dokumentation
- Setzt Rahmen für Organisationsrichtlinien und erforderliche Dokumentation.
AT 6 Dokumentation
- Fordert eine lückenlose, prüffähige Dokumentation aller risikorelevanten Prozesse, Entscheidungen und Maßnahmen.
AT 7 Ressourcen
- Fokussiert auf erforderliche Personal- und technisch-organisatorische Ressourcen sowie Notfallmanagement.
AT 8 Anpassungsprozesse
- Definiert Prozesse für Produktneueinführungen, betriebliche Änderungen und Fusionen.
BT: Besonderer Teil – MaRisk für ZAG-Institute
BTO Anforderungen an das Erbringen von Zahlungsdiensten
- Legt spezielle Anforderungen für die Prozesse und Verfahren rund um die Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte fest.
BTR Anforderungen an die Risikosteuerung
- Konzentriert sich auf die Steuerung von operationellen, Ausfall-, Markt- und Liquiditätsrisiken.
BT 2 Besondere Anforderungen an die Internen Revision
- Spezifiziert die Rollen, Verantwortlichkeiten und Grundsätze der Internen Revision.
BT 3 Anforderungen an die Risikoberichterstattung
- Definiert die allgemeinen und speziellen Anforderungen an die Risikoberichte und die Berichtspflichten.
Die neuen MaRisk für ZAG-Institute stellen einen umfassenden Rahmen dar, der sowohl die allgemeinen als auch die besonderen Anforderungen an das Risikomanagement abdeckt. Sie sind sowohl ein Regelwerk als auch eine Orientierungshilfe für ZAG-Institute und helfen dabei, ein robustes und verantwortungsbewusstes Geschäftsumfeld zu schaffen.
BTO 2: Betrugsprävention, Überwachung und Bearbeitung bei Sicherheitsvorfällen
Der Abschnitt BTO 2 der neuen MaRisk für ZAG-Institute (BTO 2 Anforderungen an die Prozesse und Verfahren für die Betrugsprävention, für die Überwachung und Bearbeitung sowie Folgemaßnahmen bei Sicherheitsvorfällen oder sicherheitsbezogenen Kundenbeschwerden) konzentriert sich auf Betrugsprävention und Sicherheitsmanagement. Er definiert klare Verfahren und Maßnahmen für den Umgang mit sicherheitsbezogenen Kundenbeschwerden und Sicherheitsvorfällen.
Im Folgenden findest du einen detaillierten Action-Plan zur Umsetzung dieser Anforderungen.
1. Organisatorische Maßnahmen und Verfahren
- Details: Es ist notwendig, angemessene organisatorische Maßnahmen und Verfahren für die Betrugsprävention und die Handhabung von Sicherheitsvorfällen zu etablieren.
Action-Plan:
- Erstellung eines umfassenden Sicherheitskonzepts inklusive Risikoanalyse.
- Implementierung eines Incident-Management-Systems.
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Verfahren.
2. Einrichtung einer Kontaktstelle
- Details: Es muss eine Kontaktstelle für Kunden vorhanden sein, die leicht zugänglich ist und an welche sich die Kunden bei Betrugsfällen oder technischen Problemen wenden können.
Action-Plan:
- Ernennung eines Customer Support Teams, inklusive Schulungen.
- Veröffentlichung der Kontaktinformationen auf der Website und in anderen Kundendokumenten.
- Etablierung eines 24/7 Support-Angebots für dringende Fälle.
3. Wirksamkeit der Kontaktstelle
- Details: Die Kontaktstelle muss so ausgestaltet sein, dass Kundeneingaben wirksam und zeitnah bearbeitet werden können.
Action-Plan:
- Implementierung eines Ticket-Systems für effiziente Fallbearbeitung.
- Festlegung von SLAs (Service Level Agreements) für die Bearbeitung von Kundeneingaben.
- Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit durch Kundenbefragungen und interne Audits.
4. Verfahren für die Meldung von Vorfällen
- Details: Ein Verfahren gemäß § 54 ZAG muss vorhanden sein, einschließlich der Übermittlung dieser Berichte an die zuständigen Stellen.
Action-Plan:
- Erstellung eines standardisierten Meldeverfahrens für Vorfälle.
- Einrichtung eines internen Berichtssystems.
- Abstimmung mit externen Stellen und Behörden für die Übermittlung der Berichte.
5. Dokumentation der Berichtswege
- Details: Die Berichtswege müssen dokumentiert und frei von Interessenskonflikten sein.
Action-Plan:
- Detaillierte Dokumentation aller Prozesse und Berichtswege.
- Einrichtung einer unabhängigen Instanz für die Überprüfung der Berichtswege.
- Schulung der Mitarbeiter zur Vermeidung von Interessenskonflikten.
Fazit: MaRisk & ZAG – Dein Navigationskompass für Betrugsprävention und Compliance.“
Die BTO 2 Anforderungen sind umfangreich und verlangen eine gründliche Organisation und Planung. Mit einem gut durchdachten Action-Plan können Institute jedoch die Anforderungen erfüllen und ein hohes Level an Sicherheit und Service bieten.
Für diejenigen, die ihr Wissen im Bereich Risikomanagement und Corporate Governance vertiefen möchten, ist das S+P Seminar zu Corporate Governance eine ausgezeichnete Gelegenheit. Dieses Seminar bietet umfassende Einblicke und praxisnahe Lösungsansätze, die direkt in die Unternehmensstrategie integriert werden können. Es ist eine wertvolle Ressource für alle, die die neuen Mindestanforderungen an ZAG-Institute effektiv umsetzen möchten.