Das Leitungsorgan eines Instituts sollte sicherstellen, dass das Institut über eine geeignete und transparente organisatorische und operative Struktur für das betreffende Institut verfügt, und sollte eine schriftliche Beschreibung über diese vorlegen können. Die Struktur sollte eine wirksame und umsichtige Führung eines Instituts auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis fördern und belegen. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen unabhängig von den Geschäftsbereichen sind, die sie kontrollieren, einschließlich einer geeigneten Aufgabentrennung, und über angemessene finanzielle und personelle Mittel sowie Befugnisse zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgabe verfügen. Die Berichtswege sowie die Zuordnung von Verantwortlichkeiten insbesondere unter Inhabern von Schlüsselfunktionen, innerhalb eines Instituts sollten klar, genau abgegrenzt, stimmig, durchsetzbar und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die Dokumentation sollte soweit angemessen aktualisiert werden.
Durch die Struktur des Instituts sollten die Fähigkeit des Leitungsorgans, die Risiken, denen das Institut oder die Gruppe ausgesetzt ist, effektiv zu überwachen und zu steuern, sowie die Fähigkeit der zuständigen Behörde, das Institut wirksam zu beaufsichtigen, nicht beeinträchtigt werden.
Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der Gruppe (z. B. Gründung neuer Tochtergesellschaften, Fusionen und Übernahmen, Verkauf oder Abwicklung von Teilen der Gruppe oder externe Entwicklungen) auf die Belastbarkeit des organisatorischen Rahmens des Instituts auswirken. Sofern Schwachstellen ermittelt werden, sollte das Leitungsorgan etwaige erforderliche Anpassungen unverzüglich vornehmen.