Neue Regelungen im GwG: Effizientere Zusammenarbeit zwischen Finanzinstituten und Strafverfolgungsbehörden
Das Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen hat eine wichtige Änderung im Geldwäschegesetz (GwG) vorgesehen, die auf eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstituten und den Strafverfolgungsbehörden abzielt. Durch die Modifikation des § 43 GwG wird nun eine präzisere Abstimmung der Meldeverfahren im Kampf gegen Geldwäsche ermöglicht.
Erweiterung des § 43 GwG
Konkret sieht die Neufassung des § 43 Absatz 1 GwG vor, dass Verpflichtete bei der Meldung eines meldepflichtigen Sachverhalts an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gleichzeitig angeben müssen, ob zu demselben Sachverhalt auch eine Strafanzeige oder ein Strafantrag gestellt wurde.
Diese Angabe soll bereits zum Zeitpunkt der Meldung erfolgen und umfasst nicht nur die Tatsache der Strafanzeige oder des Strafantrags, sondern auch die Bezeichnung der zuständigen Strafverfolgungsbehörde und, sofern bekannt, das Aktenzeichen.
Zielsetzung und Bedeutung
Diese Änderung verfolgt mehrere Ziele. Zum einen ermöglicht sie der FIU, Meldungen, die parallel zu einer Strafverfolgung stehen, gezielt zu identifizieren und einer entsprechenden Bearbeitung zuzuführen.
Zum anderen erleichtert sie die Koordination zwischen der FIU und den Strafverfolgungsbehörden, indem sie eine direkte Kommunikationslinie für die weitere Analyse des Sachverhalts etabliert.
Insbesondere in Fällen, in denen von den Behörden zusätzliche Informationen benötigt werden oder die Meldung relevante Anknüpfungspunkte zu anderen vorliegenden Informationen bietet, ist diese direkte Abstimmung von großem Nutzen.
Vermeidung von Doppelbelastungen
Ein wesentlicher Vorteil der neuen Regelung ist die Vermeidung von Doppelbelastungen sowohl für die Zentralstelle als auch für die Strafverfolgungsbehörden. Durch die klare Zuweisung und Abstimmung der Fälle können Ressourcen effizienter genutzt und Überschneidungen in der Bearbeitung vermieden werden.
Dies trägt nicht nur zu einer schnelleren Verarbeitung der Meldungen bei, sondern verbessert auch die Qualität der Untersuchungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung.
Fazit
Die Änderung des § 43 GwG stellt somit einen wichtigen Schritt zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstituten und den Strafverfolgungsbehörden dar. Sie fördert eine zielgerichtete und effiziente Bearbeitung von Sachverhalten, die im Verdacht der Geldwäsche stehen, und stärkt damit die risikobasierte Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
Mit dieser Maßnahme wird die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter vorangetrieben, indem sie für eine nahtlose und wirkungsvolle Abstimmung zwischen allen beteiligten Akteuren sorgt.
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Aufgaben und Pflichten als Geldwäsche-Beauftragter
- Mit diesen 3 Säulen beugst du Geldwäsche vor: Risikomanagement, Kundensorgfaltspflichten, Verdachtsmeldewesen
- Wie kann eine effektive Customer Due Diligence durchgeführt werden?
- Identifizierung des Vertragspartners und der für ihn auftretenden Person
- Aufbau eines Scorings für das Kundenmonitoring
- Abklärung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten
- Feststellung, ob es sich bei dem Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigten um einen PEP handelt
- Erkennen und Monitoring von PEPs und SIPs (Prüfung auf Sanktionen-, Finanz- und Steuerdelikte, Terror, Korruption und Interpol)
Dein Nutzen: Du lernst, wie du eine effektive Customer Due Diligence (CDD) durchführst, von der Identifizierung des Vertragspartners bis hin zum Monitoring von politisch exponierten Personen (PEPs), um Compliance-Risiken zu minimieren und Sanktionen zu vermeiden.
Neue Anforderungen an die Geldwäscheprävention
- Enhanced Due Diligence-Prüfung und Handlungsstrategien bei
- Komplexen Transaktionen,
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- Risikomanagement-System nach §4 GwG:
- Aufbau, Struktur und Inhalt einer Risikoanalyse nach § 5 GwG
- Risikofaktoren und Risiko-Klassifizierung
- Verdachtsmitteilungen nach §§ 43,45 GwG und Verhalten im Verdachtsfall
- Verdachtsmomente: Verdacht auf Smurfing und Structuring
- Tipping off-Verbot: Welche Pflichten gelten in der Praxis?
Dein Nutzen: Du bist auf dem neuesten Stand bezüglich der Enhanced Due Diligence (EDD) und weißt, wie du dein Unternehmen bei komplexen oder ungewöhnlichen Transaktionen schützt.
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Basisseminar Geldwäschebeauftragter – Lerne schnell und effektiv
Das Ziel des Seminars ist es, Geldwäschebeauftragte umfassend über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren und ihnen die notwendigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um Geldwäsche effektiv vorzubeugen. Teilnehmer lernen die drei zentralen Säulen der Geldwäscheprävention: Risikomanagement, Kundensorgfaltspflichten und Verdachtsmeldewesen.
Zudem wird vermittelt, wie eine effektive Customer Due Diligence durchgeführt wird, um Compliance-Risiken zu minimieren.
Du lernst mit dem Seminar:
- Aufgaben und Pflichten als Geldwäsche-Beauftragter: Risikomanagement, Kundensorgfaltspflichten und Verdachtsmeldewesen als präventive Maßnahmen.
- Effektive Customer Due Diligence: Identifizierung des Vertragspartners, Aufbau eines Scorings für das Kundenmonitoring, und Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten.
- Erkennen und Monitoring von PEPs und SIPs: Prüfung auf Sanktionen-, Finanz- und Steuerdelikte, Terror, Korruption und Interpol.
- Neue Anforderungen an die Geldwäscheprävention: Enhanced Due Diligence bei komplexen Transaktionen, ungewöhnlichen Mustern und ohne wirtschaftlichen Zweck.
- Risikomanagement-System nach § 4 GwG: Aufbau und Struktur einer Risikoanalyse, Risikofaktoren und Klassifizierung, Verdachtsmitteilungen und Verhalten im Verdachtsfall.
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FAQ – Was muss ich wissen?
Die S+P Seminare für Geldwäschebeauftragte bieten praxisrelevante Schulungen, die auf die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Best Practices in der Geldwäscheprävention zugeschnitten sind. Hochqualifizierte Dozenten vermitteln Fachwissen durch interaktive Lernmethoden. Teilnehmer profitieren zudem von der Möglichkeit, sich mit anderen Fachkräften zu vernetzen und auszutauschen.
Die Seminare decken die wesentlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Geldwäschebeauftragten ab, einschließlich der Identifikation und Meldung verdächtiger Aktivitäten. Weitere Themen sind die neuesten gesetzlichen Anforderungen und deren Integration in bestehende Compliance-Programme. Ein besonderer Fokus liegt auf der Durchführung von Customer Due Diligence (CDD) und der kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen.
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Die Anmeldung für unsere S+P Seminare erfolgt schnell und unkompliziert über unsere Website. Dort findest du alle notwendigen Informationen und kannst direkt deinen Platz reservieren.
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Im Basisseminar „Aufgaben des Geldwäsche-Beauftragten“ lernen die Teilnehmer, wie sie verdächtige Transaktionen erkennen können. Dies umfasst die Analyse von ungewöhnlichen Transaktionsmustern und die Anwendung von KYC-Prozessen. Das Seminar bietet praxisnahe Methoden zur Überwachung und zur Meldepflicht gegenüber den zuständigen Behörden. Ein besonderer Fokus liegt auf der sicheren Kommunikation und Dokumentation, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Welche neuen gesetzlichen Anforderungen müssen Geldwäschebeauftragte erfüllen?
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Was umfasst die Customer Due Diligence (CDD) Prüfung in der Praxis?
Die Customer Due Diligence (CDD) regelt § 10 GwG. Im Basisseminar wird erklärt, wie Geldwäschebeauftragte zusammen mit dem KYC Onboarding Team vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem neuen Kunden die notwendigen Prüfungen durchführen. Die CDD umfasst:
- Identifizierung des Vertragspartners und ggf. der für ihn auftretenden Person (§ 11 Abs. 4, § 12 Abs. 1 und 2 GwG)
- Prüfung, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (§ 11 Abs. 5 GwG, § 12 Abs. 3 und 4 GwG)
- Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftsbeziehung
- Feststellung, ob es sich um eine politisch exponierte Person handelt
- Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung und der Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese mit den vorhandenen Dokumenten und Informationen übereinstimmen